ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für Repaints der 3BRSW GmbH (bezeichnet als "SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE" im weiteren)
WICHTIG BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor sie die hier gelieferten Repaints
in OMSI 2 einfügen: 3BRSW End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen
(entweder eine natürliche oder eine juristische Person) und 3BRSW Gruppe Inh. Daniel Trenzen (bezeichnet als "3BRSW")
für die 3BRSW GmbH Software-Produkt(e) und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien
und online oder elektronische Dokumentationen. Durch Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts
erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses EULAs gebunden zu sein. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung
über das Programm zwischen Ihnen und 3BRSW (bezeichnet als "Lizenzgeber" im weiteren), und ersetzt alle früheren Verträge,
Vertretung, oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind,
installieren oder verwenden Sie nicht das SOFTWAREPRODUKT.
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum geistigen
Eigentum und Verträge geschützt. Die SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZGEWÄHRUNG.
Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert wie folgt:
(A) Installation und Verwendung.
3BRSW gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung von Kopien der SOFTWARE auf Ihrem Gerät auf dem eine ordnungsgemäß
lizenzierte Kopie des Omnibus Simulator 2 vorhanden ist, für die das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde.
(B) Sicherungskopien.
Sie dürfen Kopien der SOFTWARE, die erforderlich sind für die private Sicherung und Archivierung, anfertigen.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
(A) Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht.
Sie dürfen Urheberrechtsvermerke auf sämtliche Kopien der SOFTWARE nicht entfernen oder verändern.
(B) Verteilung.
Sie sind nicht berechtigt Kopien des SOFTWAREPRODUKTS an Dritte weiterzugeben.
(C) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung.
Sie dürfen nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer und nur in dem Umfang, der ausdrücklich durch
geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist.
(D) Vermietung.
Sie dürfen dieses SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, verpachten oder verleihen.
(E) Support Service.
3BRSW könnte Ihnen Dienstleistungen ("Supportleistungen") im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereitstellen. Jeder ergänzende
Software-Code, der Ihnen als Supportleistungen dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen
dieses EULAs.
(F) Einhaltung der geltenden Gesetze.
Sie müssen allen deutschen geltenden Gesetzen bezüglich der Nutzung der SOFTWARE nachzukommen.
3. KÜNDIGUNG
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann 3BRSW diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses EULAs verstoßen.
In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts in Ihrem Besitz löschen.
4. COPYRIGHT
Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien davon gehören
3BRSW oder dessen Lieferanten. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung der SOFTWARE
geschaffen werden können, ist das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze
zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Dieses EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch 3BRSW reserviert.
5. KEINE GARANTIE
3BRSW lehnt ausdrücklich jede Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWAREPRODUKT wird "wie bereitgestellt", ohne jegliche
ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art. 3BRSW übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. 3BRSW übernimmt
keine Garantie hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner
oder andere solche Computerprogramm verursacht werden können. 3BRSW lehnt es weiter ausdrücklich ab jegliche Gewährleistung oder Zusicherung
an Benutzer oder Dritte weiterzugegeben.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
In keinem Fall haftet 3BRSW für Schäden (einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, oder verlorene Daten).
In keinem Fall nimmt 3BRSW Haftung für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden, zufällige Schäden, Folgeschäden (einschließlich
entgangenen Gewinns), oder sonstige Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung oder anderweitiger Folgen. 3BRSW übernimmt keine Haftung in
Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich darin enthaltenen, Verleumdung, Verletzung der Rechte der Öffentlichkeit, der
Privatsphäre, Markenrechte, Betriebsunterbrechung, persönliche Körperverletzung, Verlust von Privatsphäre, moralische Rechte oder der
Weitergabe von vertraulichen Informationen.
7. Verhaltenskodex
Wenn Sie die Software nutzen, stimmen Sie zu, alle geltenden Gesetze, Regeln und diesen Verhaltenskodex einzuhalten. Dieser Verhaltenskodex ist
kein abgeschlossenes Regelwerk, 3BRSW behält sich das Recht vor, diesen jederzeit abzuändern. Bei Nichteinhaltung werden Maßnahmen wie die Sperrung
der Kommunikation mit anderen in der Software, Kontolöschung oder ähnliches ausgeführt, egal ob ein bestimmtes Verhalten hier als verboten aufgeführt
ist. Folgende Beispiele führen zu den genannten Maßnahmen:
(A) Das unberechtigte Verteilen dieser Software.
(B) Das verändern dir enthaltenen Bestandteile ohne Zustimmung.
(C) Das Verbreiten von falschen Informationen, insbesondere im Namen von 3BRSW.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag
als lückenhaft erweist.