25. April 2024

Beiträge von daniel.trenzen

    Anstellungsvertrag
    als Fahrer_in bei der 3BRSW Gruppe



    zwischen der virtuellen Firma
    3BRSW GmbH
    als Arbeitgeber


    und
    allen beschäftigten Fahrer_innen
    als Arbeitnehmer_in,


    wird dieser Vertrag unter folgenden Grundsätzen geschlossen:
    A.
    Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit aller Mitarbeiter_innen und eine unvergleichbar hohe Kollegialität.
    B. Unsere Mitarbeiter_innen sollten so oft sie wünschen, Fahrten abschließen dürfen, ohne gezwungen zu werden.
    (Das Privatleben geht natürlich vor).
    Innerhalb eines Jahres sollten aber mindestens 3 bis 9 Fahrten gemäß § 5 je Mitarbeiter_in erfolgreich abgeschlossen werden.
    C. Höflichkeit, Respekt und Toleranz im Umgang miteinander.
    D. Keine Provokation, Beleidigung oder Beiträge, die das Betriebsklima belasten.
    E. Kritik hat jederzeit konstruktiv zu erfolgen.



    § 1


    Die Einstellung von Arbeitnehmer_innen erfolgt mittels Button „Bewerbung“ in der Software „Busbetrieb-Simulator für OMSI 2“.


    Unsere Arbeitnehmer_innen verpflichten sich, alle übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und erklären ausdrücklich das Einverständnis, zugewiesene Schichten termingerecht einzuhalten und auch die durch den Fahrbetrieb anfallenden Reinigungsarbeiten an den Fahrzeugen der 3BRSW GmbH regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen.


    Unsere Arbeitnehmer_innen verpflichtet sich ferner, die Interessen des Unternehmens nach jeder Richtung zu wahren und über bekannt gewordene Geschäftsvorgänge gegen jeden verschwiegen zu sein. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


    Nebenbeschäftigungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers jederzeit zulässig; sie dürfen jedoch nicht zum Führen eines konkurrierenden virtuellen Betriebes durchgeführt werden und damit die dem Betrieb 3BRSW zu widmende Arbeitskraft und Arbeitszeit beeinträchtigen.



    § 2


    Dieser Anstellungsvertrag wird nach einer zweiwöchigen Probezeit unbefristet abgeschlossen. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Fahrt erfolgreich abgeschlossen werden, endet das Anstellungsverhältnis systembedingt automatisch.


    Hinweis:
    Die Kündigungsfrist beträgt, außerhalb der Probezeit, eine Woche zum Wochenende.


    § 3


    Unsere Arbeitnehmer_innen erhalten für jede erfolgreich abgeschlossene Schicht ein je nach Leistung und Qualität, sowie abhängig des erzielten Ranges im Unternehmen errechnetes Entgelt bei einer flexiblen Arbeitszeit gemäß individueller Zeiteinteilung oder spontaner Fahrt unserer Mitarbeiter_innen.



    Über das Gehalt, sowie über etwaige Bonuszahlungen, ist Stillschweigen zu wahren.



    § 4


    • Soweit Arbeitnehmer_innen Urlaubsgeld, Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen usw. erhalten, werden diese vorbehaltlich der folgenden Absätze 2. bis 4. ausgezahlt.
    • Soweit Arbeitnehmer_innen Urlaubsgeld erhalten, wird dies mit Ablauf des Monat-Juni ausgezahlt.



      • Jeglicher Anspruch auf Urlaubsgeld ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.06. des jeweiligen Jahres gekündigt ist.
      • Ebenfalls ist jeglicher Anspruch auf Urlaubsgeld ausgeschlossen, wenn bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen wurde, Arbeitnehmer_innen zu diesem Zeitpunkt von der Erfüllung der Arbeitspflichten freigestellt wurde oder das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruht.
    • Soweit Arbeitnehmer_innen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) erhalten, wird dies mit Ablauf des Monat-November ausgezahlt.



      • Jeglicher Anspruch auf Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zum 30.11. des jeweiligen Jahres gekündigt wurde.
      • Ebenfalls ist jeglicher Anspruch auf Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ausgeschlossen, wenn bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen wurde, Arbeitnehmer_innen zu diesem Zeitpunkt von der Erfüllung der Arbeitspflichten freigestellt wurde oder das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruht.
    • Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, sie erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft. Auch eine wiederholte Zahlung von Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen führen nicht zu einem zukünftigen Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen.

    § 5


    Arbeitsversäumnis ist dem Arbeitgeber mittels Absagen von Schichten im BBS System am jeweiligen Tage des Arbeitsausfalls ohne Angabe von Gründen mitzuteilen.
    Im Falle eines Dienstausfalls von einem gesamten Kalendermonat, wird unseren Arbeitnehmer_innen ein Monat des Urlaubsanspruchs entzogen. Mitarbeiter_innen, die länger ausfallen, als der Urlaubsanspruch zulässt, erhalten eine fristgemäße Kündigung. Der Betriebsrat wird über die Kündigung informiert.


    Alle Mitarbeiter_innen erhalten je nach Einstellungsdatum pro Quartal Anspruch auf einen Monat Basis-Urlaub:


    Diensteintritt im Vorjahr oder zwischen 01.01. und 31.03. dieses Jahres = 3 Monate Basis-Urlaub
    Diensteintritt zwischen 01.04. und 30.06. dieses Jahres = 2 Monate Basis-Urlaub
    Diensteintritt zwischen 01.07. und 30.09. dieses Jahres = 1 Monat Basis-Urlaub


    Resturlaub wird mit maximal einem Monat auf das Folgejahr übertragen, und ist bis Ende März gültig, weitere Monate des Vorjahres und der Resturlaub verfällt dann restlos. Eine Liste der aktuell zur Verfügung stehenden Urlaubsmonaten, ist stets hier einzusehen.


    Schadensersatzansprüche, die der Arbeitgeber bei nicht durch Kolleginnen und Kollegen vertretene Schichten frühestens am nächsten Werktag nach dem Arbeitsausfall geltend macht (spätestens jedoch beim nächsten Dienstantritt oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses), werden stillschweigend genehmigt.



    § 6


    Alle Arbeitnehmer_innen verpflichten sich, beim Ausscheiden sämtliche betriebliche Unterlagen zu vernichten, die während der Tätigkeit zugängig wurden. Dazu gehören auch selbstgefertigte Aufzeichnungen.
    Alle Arbeitnehmer_innen verpflichten sich ferner, eine gegen allgemeine Wettbewerbsgrundsätze verstoßende Auswertung aller Unterlagen oder Aufzeichnungen nach einem Ausscheiden zu unterlassen.



    § 7


    Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Mitteilung an alle Mitarbeiter_innen. Es besteht Übereinstimmung darüber, dass bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages alle übrigen Paragrafen gültig bleiben.
    Für alle übrigen in diesem Vertrag nicht besonders geregelten Fragen (z. B. Urlaub usw.) gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der Form der jeweils gültigen Gesetze.


    Jeder Vertragspartner hat jederzeit Zugriff auf diesen Vertrag zu erhalten.



    Gez.
    Daniel Trenzen
    3BRSW Gruppe

    Mein mündliches Feedback nach der Leitstellenfahrt und die zahlreichen Schulterklopfer habt ihr sicherlich gespürt. Ich bin hellauf begeistert von Euch.


    Ich habe mehrere Leitstellenfahrten erlebt. Es war allerdings die erste, bei der ich nicht nach drei, vier Stunden dachte - jo, jetzt ist aber auch langsam mal wieder gut - passiert ja eh nix spannendes mehr...


    Nein, hier war es ganz anders. Ich habe nach vier Stunden schon traurig auf meinen Dienstplan geschaut und gesehen, das mein Schichtende bald in weiteren 90 Minuten naht.


    Wann freut man sich nicht auf Feierabend? - Ich weiß es jetzt: "Wenn ihr drei die Leitstelle macht" :D


    Klasse, einfach genial.


    Die Ideen prima, die Konfliktlösungen sehr gut. Das interagieren mit spontanen Meldungen der Fahrer und auch die besonders große Nachhaltigkeit bei Situationen die sich unserer Fahrer haben einfallen lassen, wurden sehr, sehr realiitätsnah umgesetzt. Ihr habt nicht Schema "F" durchgezogen und Euch nur auf Eure geplanten Zwischenfälle konzentriert, sondern seid sehr dynamisch auf alle möglichen Meldungen auch von uns, eingegangen.


    Besonders gefallen haben mir, die Randalierer und die Groß-Kundgebung, sowie die Personensuche durch die örtliche Poilzei. Ich habe immernoch keine Ahnung wo der 72-jährige barfüßige Rentner hinterher das weiße Hemd her hatte, aber egal. Mit der Frage muss sich jemand anders beschäftigen. Einfach nur Wahnsinn...


    Ich sagte schon, ich habe Lust auf "mehr" und freue mich, auf den nächsten Termin.

    Hi Kelvin,


    die Map Ebstein, haben wir aktuell im 3BRSW-Elite Betrieb* und dort wurde sie noch nicht oft gestartet. Evtl. macht es wirklich Sinn, sie im Verkehrsverbund auch anzubieten, da sie zumindest derzeit auf Platz 11 der Gesamt-Statistik in AOD liegt.


    Bei 3BRSW entscheidet der Betriebsrat mit, welche Maps zugekauft werden sollten. Aber sicherlich wird demnächst wieder erweitert.


    Bezüglich des Bus-Wunsch, würde ich mich freuen, wenn Du uns einen Link zu einem Showroom des Busses anbietest, damit den auch jeder finden kann.^^


    *Zugriff zum 3BRSW Elite-Betrieb, haben bei uns nur Mitarbeiter mit Rang 10. Also lasse Dich fleissig befördern und schon stehen Dir über 40 Maps zur Verfügung.

    Der Unterschied zwischen A37 und nun wieder A21 ist lediglich, die Bauform des Motors. Beim A37 handelte es sich um einen stehenden und beim A21 um einen liegenden Motor, damit letztlich mehr Platz im Fahrgastraum möglich ist.


    Demnach müssten wohl die Plätze 115 und 127 von A37 zu A21 erneuert werden.


    Auf den Plätzen 228,231 und 232 befinden sich bereits drei A21, mit 143 Fahrten. Für diese sind zwei neue geplant. Das werden dann wohl die neuen von V3D aus Deinem Link.

    Der letzte An- und Verkauf fand am 05.03.2017 statt.
    Komme hier wieder hin, um Dir neue Modelle rechtzeitig zu installieren.


    Nachfolgend eine Liste der Busse mit geringer Effizienz (weniger als 15 Fahrten in 30 Tagen), von denen wir uns Anfang März 2017 getrennt haben,
    weil es mindestens einen weiteren Wagen dieser Klasse gibt oder weil keine einzige Fahrt innerhalb 30 Tagen abgeschlossen wurde.



    Folgende Wagen wurden verkauft (Messung 09.02.2017 um 12:00 Uhr):


    Stellplatz Anzahl der Fahrten Weitere Varianten die erhalten bleiben Fahrten gesamt mit dieser Modellklasse
    122 12 Platz 124 26
    127 0 Voith auf Platz 115 21
    136 6 Platz 135 20
    137 6 Platz 138 17
    156 9 Platz 155 und 157 43
    221 0 C2 UE auf Platz 131 34
    222 0 C2 UE auf Platz 131 34
    258 0 Urbino 12er und 18er 0


    Je 30 abgeschlossenen Fahrten innerhalb 30 Tagen wurde ein weiterer Wagen dieser Serie Anfang März 2017 eingekauft.
    Folgende Wagen wurden demnach zugekauft (Messung 09.02.2017 um 12:00 Uhr):


    Anzahl Fahrten gesamt Bisherige Stellplätze Zugekauft werden
    143 228, 231, 232 2 Stück
    34 131 1 Stück
    125 144, 145, 146 2 Stück
    75 147 2 Stück
    57 148 1 Stück
    38 242 1 Stück
    39 243 1 Stück
    52 244 1 Stück
    36 246 1 Stück
    35 215 1 Stück


    Folgende Fahrzeuge wurden aufgrund von Wünschen im Forum oder aufgrund generell hoher Beliebtheit laut AOD Statistiken Anfang März 2017 eingekauft: (Messung 09.02.2017 um 12:00 Uhr)


    Modellbezeichnung Infos und Download
    2x MAN Lion's City A21 by V3D Studios Siehe die Diskussion hier weiter unten
    Mercedes-Benz Citaro Facelift LE (VER-Version) Downloadinfos hier
    Mercedes-Benz Citaro Facelift Ü Downloadinfos hier
    MAN SÜ 313 (Automatik) Downloadinfos hier
    MAN Lion's City A20 Ü by V3D Downloadinfos hier
    Neoplan N4021NF Stadtgelenkbus Downloadinfos hier

    Vielen Dank für Eure zahlreichen Bewerbungen:


    Aus dem Bewerberpool haben wir uns entschieden für:
    BigBoss26, DeadSnake und Luc4


    Diese Kollegen haben ihre Einarbeitungsphase erfolgreich überstanden und sind bereits fleissig auf ihrem Posten.


    Direkten Kontakt findet ihr entweder unter: http://telegram.3brsw.net oder per Konversation hier im Forum.
    Ihr findet jederzeit auch alle Kontaktdaten in der jeweils aktuellen Liste Eurer Chefs & Ansprechpartner.