Liebe Mitarbeiter_innen,
um einen möglichst realistischen und effizienten Ablauf zu gewährleisten, habt ihr bei uns, je nach Einstellungsdatum pro Quartal, Anspruch auf Urlaub.
„Unsere Regeln zum Thema Urlaub“
Diensteintritt im Vorjahr oder zwischen 01.01. und 31.03. dieses Jahres = 3 Monate Basis-Urlaub
Diensteintritt zwischen 01.04. und 30.06. dieses Jahres = 2 Monate Basis-Urlaub
Diensteintritt zwischen 01.07. und 30.09. dieses Jahres = 1 Monat Basis-Urlaub
Resturlaub wird mit maximal einem Monat auf das Folgejahr übertragen und ist bis Ende März gültig.
Weitere Monate des Vorjahres und der Resturlaub verfällt dann restlos.
Alle Fahrer_innen, die einen Monat abwesend sind – also keine Fahrt erfolgreich beendet haben, bekommen von uns einen Monat des gesamten Urlaubs abgezogen und werden darüber per PN informiert. Es ist NICHT erforderlich, sich vorher abzumelden.
Wenn nach Verbrauch aller möglichen Urlaubsmonate ein weiterer Monat Abwesenheit festgestellt wird, senden wir eine „fristgerechte Kündigung“. Nach Ablauf der Frist erfolgt dann die unabwendbare Kündigung laut Arbeitsvertrag. Der Betriebsrat wird – sofern im Betrieb vorhanden – über die Kündigung informiert.
Wie viel Urlaub Euch bei uns aktuell zur Verfügung steht, seht Ihr im BBS Chat nach einem Klick auf Euren Namen oder in der kostenlosen BBS App in unserer Personalliste hinter Eurem Namen.
Öffnet dazu die App, wechselt zum Betrieb „3BRSW GmbH“ klickt rechts auf „Personal“ und schaut in der Liste nach Eurem Namen.
Steht dort (Urlaub 2/4) hast Du dieses Jahr noch 2 von 4 Urlaubsmonate übrig.
Bei Rückfragen, sprich Deine Kollegen kurz an.
Steht dort in Klammern VIP, handelt es sich um einen Mitarbeiter, der auch unter ANSPRECHPARTNER aufgeführt wird.