19. März 2024

Arbeitsvertrag des 3BRSW Busbetrieb

  • Anstellungsvertrag
    als Fahrer_in bei der 3BRSW Gruppe



    zwischen der virtuellen Firma
    3BRSW GmbH
    als Arbeitgeber


    und
    allen beschäftigten Fahrer_innen
    als Arbeitnehmer_in,


    wird dieser Vertrag unter folgenden Grundsätzen geschlossen:
    A.
    Unser oberstes Ziel ist die Zufriedenheit aller Mitarbeiter_innen und eine unvergleichbar hohe Kollegialität.
    B. Unsere Mitarbeiter_innen sollten so oft sie wünschen, Fahrten abschließen dürfen, ohne gezwungen zu werden.
    (Das Privatleben geht natürlich vor).
    Innerhalb eines Jahres sollten aber mindestens 3 bis 9 Fahrten gemäß § 5 je Mitarbeiter_in erfolgreich abgeschlossen werden.
    C. Höflichkeit, Respekt und Toleranz im Umgang miteinander.
    D. Keine Provokation, Beleidigung oder Beiträge, die das Betriebsklima belasten.
    E. Kritik hat jederzeit konstruktiv zu erfolgen.



    § 1


    Die Einstellung von Arbeitnehmer_innen erfolgt mittels Button „Bewerbung“ in der Software „Busbetrieb-Simulator für OMSI 2“.


    Unsere Arbeitnehmer_innen verpflichten sich, alle übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und erklären ausdrücklich das Einverständnis, zugewiesene Schichten termingerecht einzuhalten und auch die durch den Fahrbetrieb anfallenden Reinigungsarbeiten an den Fahrzeugen der 3BRSW GmbH regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen.


    Unsere Arbeitnehmer_innen verpflichtet sich ferner, die Interessen des Unternehmens nach jeder Richtung zu wahren und über bekannt gewordene Geschäftsvorgänge gegen jeden verschwiegen zu sein. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


    Nebenbeschäftigungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers jederzeit zulässig; sie dürfen jedoch nicht zum Führen eines konkurrierenden virtuellen Betriebes durchgeführt werden und damit die dem Betrieb 3BRSW zu widmende Arbeitskraft und Arbeitszeit beeinträchtigen.



    § 2


    Dieser Anstellungsvertrag wird nach einer zweiwöchigen Probezeit unbefristet abgeschlossen. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Fahrt erfolgreich abgeschlossen werden, endet das Anstellungsverhältnis systembedingt automatisch.


    Hinweis:
    Die Kündigungsfrist beträgt, außerhalb der Probezeit, eine Woche zum Wochenende.


    § 3


    Unsere Arbeitnehmer_innen erhalten für jede erfolgreich abgeschlossene Schicht ein je nach Leistung und Qualität, sowie abhängig des erzielten Ranges im Unternehmen errechnetes Entgelt bei einer flexiblen Arbeitszeit gemäß individueller Zeiteinteilung oder spontaner Fahrt unserer Mitarbeiter_innen.



    Über das Gehalt, sowie über etwaige Bonuszahlungen, ist Stillschweigen zu wahren.



    § 4


    • Soweit Arbeitnehmer_innen Urlaubsgeld, Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen usw. erhalten, werden diese vorbehaltlich der folgenden Absätze 2. bis 4. ausgezahlt.
    • Soweit Arbeitnehmer_innen Urlaubsgeld erhalten, wird dies mit Ablauf des Monat-Juni ausgezahlt.



      • Jeglicher Anspruch auf Urlaubsgeld ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis am 30.06. des jeweiligen Jahres gekündigt ist.
      • Ebenfalls ist jeglicher Anspruch auf Urlaubsgeld ausgeschlossen, wenn bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen wurde, Arbeitnehmer_innen zu diesem Zeitpunkt von der Erfüllung der Arbeitspflichten freigestellt wurde oder das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruht.
    • Soweit Arbeitnehmer_innen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) erhalten, wird dies mit Ablauf des Monat-November ausgezahlt.



      • Jeglicher Anspruch auf Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zum 30.11. des jeweiligen Jahres gekündigt wurde.
      • Ebenfalls ist jeglicher Anspruch auf Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ausgeschlossen, wenn bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen wurde, Arbeitnehmer_innen zu diesem Zeitpunkt von der Erfüllung der Arbeitspflichten freigestellt wurde oder das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ruht.
    • Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, sie erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft. Auch eine wiederholte Zahlung von Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen führen nicht zu einem zukünftigen Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld, Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) oder Sonderzahlungen.

    § 5


    Arbeitsversäumnis ist dem Arbeitgeber mittels Absagen von Schichten im BBS System am jeweiligen Tage des Arbeitsausfalls ohne Angabe von Gründen mitzuteilen.
    Im Falle eines Dienstausfalls von einem gesamten Kalendermonat, wird unseren Arbeitnehmer_innen ein Monat des Urlaubsanspruchs entzogen. Mitarbeiter_innen, die länger ausfallen, als der Urlaubsanspruch zulässt, erhalten eine fristgemäße Kündigung. Der Betriebsrat wird über die Kündigung informiert.


    Alle Mitarbeiter_innen erhalten je nach Einstellungsdatum pro Quartal Anspruch auf einen Monat Basis-Urlaub:


    Diensteintritt im Vorjahr oder zwischen 01.01. und 31.03. dieses Jahres = 3 Monate Basis-Urlaub
    Diensteintritt zwischen 01.04. und 30.06. dieses Jahres = 2 Monate Basis-Urlaub
    Diensteintritt zwischen 01.07. und 30.09. dieses Jahres = 1 Monat Basis-Urlaub


    Resturlaub wird mit maximal einem Monat auf das Folgejahr übertragen, und ist bis Ende März gültig, weitere Monate des Vorjahres und der Resturlaub verfällt dann restlos. Eine Liste der aktuell zur Verfügung stehenden Urlaubsmonaten, ist stets hier einzusehen.


    Schadensersatzansprüche, die der Arbeitgeber bei nicht durch Kolleginnen und Kollegen vertretene Schichten frühestens am nächsten Werktag nach dem Arbeitsausfall geltend macht (spätestens jedoch beim nächsten Dienstantritt oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses), werden stillschweigend genehmigt.



    § 6


    Alle Arbeitnehmer_innen verpflichten sich, beim Ausscheiden sämtliche betriebliche Unterlagen zu vernichten, die während der Tätigkeit zugängig wurden. Dazu gehören auch selbstgefertigte Aufzeichnungen.
    Alle Arbeitnehmer_innen verpflichten sich ferner, eine gegen allgemeine Wettbewerbsgrundsätze verstoßende Auswertung aller Unterlagen oder Aufzeichnungen nach einem Ausscheiden zu unterlassen.



    § 7


    Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Mitteilung an alle Mitarbeiter_innen. Es besteht Übereinstimmung darüber, dass bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages alle übrigen Paragrafen gültig bleiben.
    Für alle übrigen in diesem Vertrag nicht besonders geregelten Fragen (z. B. Urlaub usw.) gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der Form der jeweils gültigen Gesetze.


    Jeder Vertragspartner hat jederzeit Zugriff auf diesen Vertrag zu erhalten.



    Gez.
    Daniel Trenzen
    3BRSW Gruppe

    Mit Gruß,


    Daniel Trenzen

    Betriebsleitung


    3BRSW Gruppe | Virtuelle Gaming-Community

    Am Fachmannplatz 2a

    33625 Laupendahl Haarwiehe

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  • daniel.trenzen

    Hat den Titel des Themas von „Arbeitsvertrag“ zu „Arbeitsvertrag des 3BRSW Busbetrieb“ geändert.