4. Mai 2024

Stellungnahme zur Änderung am Arbeitsvertrag - Nur die halbe Wahrheit?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 3BRSW Gruppe,


    an dieser Stelle möchte ich zur "Situation" die der Betriebsrat beschreibt, ebenfalls Stellung beziehen und Euch entsprechend offen und "ohne Blatt vor dem Munde" informieren.


    Zunächst einmal, zu den Fakten:
    Bereits am 17.01.2017, wurde der Betriebsrat darum gebeten, sich Gedanken zu folgender Frage zu machen:
    "Wie geht 3BRSW künftig damit um, dass Mitarbeiter unseres Betriebes zusätzlich Chef eines fremden Betriebes sind, da dabei die Gefahr des 'abwerbens' unserer Mitarbeiter besteht?"



    Leider mussten wir feststellen, das diese Frage jedoch völlig in den Hintergrund gerückt ist und es zu keiner Reaktion diesbzüglich kam.
    Demnach wurde am Sonntag 22.01.2017, wie der Betriebsrat richtigerweise beschreibt, Form- und Fristgerecht ein schriftlicher Antrag zur Änderung des Arbeitsvertrag erstellt.


    Nachdem innerhalb der darauffolgenden weiteren drei Tagen zum schriftlichen Antrag keinerlei Reaktion kam, habe ich (am Mittwoch, der 25.01.2017) erneut angefragt und darum gebeten mitzuteilen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei und erfahren, das ein wichtiges beschlußfähiges Mitglied des Betriebsrat möglicherweise erst ab Donnerstag, den 26.01.2017 greifbar wäre.


    Daraufhin wurde mir an eben diesem Donnerstag, den 26.01.2017 mitgeteilt, das ein Protokoll zum Beschluß bereits geschrieben sei, es sich aber noch intern in der Prüfung des Betriebsrat befinden würde. Ein Ergebnis der Beschlußfassung (Ablehnung oder Annahme) wurde mir zu diesem Zeitpunkt nicht genannt (muss ja auch nicht).


    Wiederum zwei Tage später, (Samstag, den 28.01.2017) habe ich darum gebeten, mir das Protokoll zur Verfügung zu stellen und ebenfalls darauf hingewiesen, das eine gesetzliche 1-Wochen-Frist in dann 12 Stunden verstreichen würde.


    Erst 15 Stunden später - (wohlweislich NACH Ablauf der Frist) - habe ich erfahren, das eben jenes wichtige Protokoll noch nicht an mich übermittelt werden kann und nun (erst!) ein anderer Kollege des Betriebsrat-Gremium damit beauftragt wurde.


    Leider wurde durch den Betriebsrat bis zu diesem Zeitpunkt kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt, - weshalb der Antrag der Geschäftsleitung als stillschweigend "genehmigt" betrachtet werden darf, da eine Ablehnung innerhalb der Frist hätte eingereicht werden müssen.


    Wir haben daher weitere neun Stunden später dem Betriebsrat mitgeteilt:
    "Gemäß §99 Abs. 3 BetrVG ist die Frist zur Verweigerung des Antrags inzwischen verstrichen und die Zustimmung zum Antrag gilt daher als erteilt."

    Da wir den Betriebsrat damit informiert hatten, wurde die Änderung am Vertrag auf Grundlage des §100 BetrVG als "vorläufige personelle Maßnahme über die der Betriebsrat informiert wurde." durchgeführt.


    Im nächsten Schritt sollten alle Mitarbeiter mittels PN in AOD darüber informiert werden um die Änderung wirksam werden zu lassen, was allerdings momentan an der Ausseinandersetzung des BR mit der Geschäftsleitung (vertreten durch mich, Daniel Trenzen) verhindert wird.





    An dieser Stelle bitte ich noch die aufmerksamen Leser unter Euch, folgende "Ungereimtheiten" zu beachten:


    1. Laut Stellungnahme des Betriebsrat, wurde der Beschluß zur Ablehnung, am Freitag, 27.01.2017 gefasst.


    - Bereits einen Tag zuvor, am Donnerstag dem 26.01.2017, wurde ich aber seltsamerweise bereits darüber informiert, das ein Protokoll zum Beschluß bereits geschrieben aber noch in Prüfung sei(?!)



    2. Der Betriebsrat wurde von uns bereits zu einem anderen Thema darüber informiert, das wir "stillschweigen" verwirrend finden und gerne bereit sind, Fristen auf Antrag zu verlängern.
    (Hierbei ging es um das Thema, doch endlich Disponenten einzustellen, um Eure Zeiteinteilungen besser zu gewährleisten) - Dieses Thema wurde durch den Betriebsrat jedoch Wochenlang - obwohl sie es machen wollten (siehe: Top 6 aus - 9. Betriebsratssitzung vom 07.12.2016 - nicht bearbeitet, weshalb wir schliesslich selbst aktiv wurden und eine Stellenausschreibung gestartet haben.


    3. Erst nachdem die Frist zur Zustimmung auf den Antrag der Änderung des Arbeitsvertrag abgelaufen war, wurden wir um Fristverlängerung gebeten.
    Erst danach dann, haben wir das Protokoll des Betriebsrat erhalten und somit festgestellt, das es zu einer Ablehung des Antrags gekommen ist.


    4. Der Betriebsrat bemängelt die gesetzte Frist unseres Antrags auf einem Sonntag zu belassen, setzt uns aktuell aber ebenfalls eine Frist bis Sonntag, den 05.02.2017.


    5. Der Betriebsrat verhält sich aktuell wie ein - kleines Kind das seinen Willen nicht bekommt - und droht uns(!) deshalb mit einer konsequenten Ablehnung künftiger Anträge.
    Um Eure Zukunft oder Eure Arbeitsplatzsicherung scheint es dem Betriebsrat vielleicht seit jetzt oder aber vielleicht auch schon länger nicht mehr zu gehen.




    Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, das wir unsere Anträge an den Betriebsrat wohlweislich nicht "als Schnellschuß" durchführen, sondern tiefere Überlegungen dahinter stecken. Unser aller Ziel (und hoffentlich bald wieder auch das Ziel des Betriebsrat) muss es sein, den Erhalt der 3BRSW Gruppe aufrechtzuerhalten, Eure Arbeitsplätze zu sichern und Euch schliesslich das Beste Erlebnis zu ermöglichen.
    Wer mit diesem Gedanken akzeptiert, das Kollegen aus unseren Reihen, oder gar Kollegen des Betriebsrat, bzw. sogar unserer eigenen Geschäftsleitung künftig weiterhin einen konkurrierenden Betrieb "Großziehen und Unterstützen" dürfen und damit die Arbeit bei 3BRSW vernachlässigen und möglicherweise uns lieb gewonnene Kollegen "abwerben", der darf sich gerne mit seiner konstruktiven Meinung ebenfalls zu Wort melden und den Betriebsrat in diesen fragwürdigen Machenschaften mit einem Streik oder ähnlichen Unterstützen. Das recht zum Streik habt ihr allemal. Aber verstehen werde ich es in Anbetracht der Umstände nicht.



    Vielen dank für die Aufmerksamkeit und auf ein wohlwollendes Miteinander,
    Daniel Trenzen
    (Geschäftsleitung)

    Mit Gruß,


    Daniel Trenzen

    Betriebsleitung


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